Fachbegriffe


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Eigentumsdelikte


Unter Eigentumsdelikte fallen rechtswidrige Handlungen des Strafrechts, welche das Recht des Eigentums schädigen, vgl. Diebstahl, Raub, Unterschlagung, Sachbeschädigung, Brandstiftung. Nicht geschützt wird hier das Vermögen als solches. Letzteres wird nur durch die Vermögensdelikte geschützt (Untreue, Veruntreuung von Arbeitsentgelt etc.).

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Ehegattensplitting
Ehevertrag
Ehevertrag
Eigentum
Eigentumsdelikte
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Einsperren (§ 239 StGB)
Einsteigen (§ 243 StGB)
Einziehungsermächtigung
Entführen ( § 239a StGB)
Entschädigungen im Strafv ...
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Erbrecht
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Ermittlungsverfahren
Eröffnungsbeschluss
Ersitzung
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EU-Recht
Europäischer Haftbefehl
Europarecht
Exekutive
Exkulpation

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