Fachbegriffe


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Erbrecht


Im objektiven Sinne ist das Erbrecht die Summe der Rechtsnormen, welche die privat- und vermögensrechtlichen Folgen des Todes eines Menschen regeln. Diese Normen ergeben sich aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch. Im subjektiven Sinne, also aus Sicht der Erben, ist es die Gesamtheit aller Rechte, die der Erbe mit dem Erbfall erwirbt. Ihm steht die zum einen die Möglichkeit offen, das Erbe auszuschlagen und zum anderen, es anzutreten. Nimmt er die Erbschaft an, so tritt er vollumfänglich in die Rechte und Pflichten des Erblassers ein. Das bedeutet, dass er, soweit Schulden des Erblassers bestehen, diese mit der Erbschaft zu tilgen hat.

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