Fachbegriffe


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Erbvertrag


Ein Erbvertrag ist im Gegensatz zum Testament die vertragliche und grundsätzlich unwiderrufliche Verfügung von Todes wegen. Er kann beispielsweise von Ehegatten geschlossen werden, die die nach ihrem Tod eintretende Erbfolge anders ausgestalten wollen, als es das Gesetz vorsieht. Für den Abschluss eines Erbvertrages müssen die Vertragsschließenden bei einem Notar anwesend sein. Dieser nimmt den Vertrag auf und beglaubigt ihn. Die Regelungen zum Erbvertrag finden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch.

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