Fachbegriffe


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Erbverzicht


Diese ist zu unterscheiden von der Erbausschlagung. Beim Erbverzicht, verzichtet der Erbe per Vertrag auf sein Erbe zu Lebzeiten des Erblassers. Bei der Erbausschlagung ist der Erblasser bereits tot. Hier verzichtet der Erbe auf die Erbschaft.

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