Fachbegriffe


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Exkulpation


Exkulpation bedeutet Entlastung. Im Gesetz gibt es an verschiedenen Stellen Vermutungen, wem ein Verschulden trifft. Dies kann jedoch durch eine Exkulpation widerlegt werden. Demjenigen der sich exkulpieren will, trifft also die Beweispflicht, dass er sich entlasten kann. Als Beispiel sei hier der § 831 BGB genannt. Hier muss der Geschäftsherr für seinen Verrichtungsgehilfen einstehen, wenn er sich nicht exkulpieren kann.

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