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Flächennutzungsplan


Der Flächennutzungsplan erstreckt sich nach den Regelungen des BauGB über das gesamte Gemeindegebiet. Dieser ist vom Bebauungsplan zu unterscheiden. Der Flächennutzungsplan ist nicht so konkret wie der Bebauungsplan. Im Flächennutzungsplan werden regelmäßig nicht die einzelnen Baugebiete festgestellt, sondern lediglich Bauflächen. In Berlin etwa beschließt der Senat gemäß § 2 AGBauGB den Flächennutzungsplan. Aus dem Flächennutzungsplan ist der Bebauungsplan aufzustellen. Die Rechtsform des Flächennutzungsplans ist nicht in das herkömmliche System der verwaltungsrechtlichen Institutionen einzuordnen. Er wird daher häufig als hoheitliche Maßnahme eigener Art bezeichnet.

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