Fachbegriffe


Übersicht | A B C D E F G H I J K L M N O P R S T U V W Z

Gewerbeschein


Der Gewerbeschein ist die behördliche Empfangsbescheinigung über den Empfang einer nach der Gewerbeordnung erforderlichen Anzeige. Der Gewerbeschein muss persönlich beim Gewerbeamt beantragt werden. Die Daten werden dann an die Industrie- und Handelskammer (IHK) oder an die Handwerkskammer (HWK) weitergeleitet. Das Finanzamt und das Gewerbeaufsichtsamt erhalten die Daten der Gewerbeanmeldung. Der Gewerbeschein besitzt keinen eigenen Regelungsinhalt, er ist lediglich eine Bestätigung ist, dass der Gewerbebetreibende die erforderliche Anzeige gemacht hat.

Garantie
Gaststättenerlaubnis
Gebühren
Gefährdungshaftung
Gefälligkeitsverhältnis
Gefahr/ öffentliche
Geheimhaltungsbedürftige ...
Geheimschutz
Geistiges Eigentum
Geldbuße
Geldstrafe
Geldwäsche
Gemäldedetektiv
Gemeingebrauch
Gemeinschaftliches Testam ...
Genehmigungsbedürftige An ...
Genossenschaft
Gerichtskosten
Gerichtskostenvorschuss
Gerichtsstand
Gerichtsstandvereinbarung
Gerichtsvollzieher
Gesamthandsgemeinschaft
Gesamtschuld
Gesamtstrafe
Geschäftsfähigkeit
Geschäftsführer
Geschäftsführung ohne Auf ...
Geschäftsgeheimnis
Geschäftsgrundlage
Gesellschaftsrecht
Gesellschaft des bürgerli ...
Gesellschaft mit beschrän ...
Geständnis
Gewährleistung
Gewaltbegriff
Gewaltdelikte
Gewaltenteilung
Gewerbe
Gewerbeschein
Gewerbe/ Zulässigkeit
Gewinnzusage
Gewohnheitsrecht
Girovertrag
Gläubiger
Gläubigerverzug
Glaubensfreiheit
Glaubhaftmachung
Globalzession
Grenzüberschreitende Sach ...
Grober Undank
Grobe Fahrlässigkeit
Große Strafkammer
Grosse Strafsachen
Grundbuch
Grunddienstbarkeit
Grundfreiheiten der Europ ...
Grundgesetz
Grundrechte
Grundschuld
Grundschuldrecht
Grundstück
Grundstücksrecht
Gütergemeinschaft
Gütertrennung
Gutgläubiger Erwerb
Gutgläubiger Erwerb beim ...
Gutgläubiger lastenfreier ...

Wir vermitteln Ihnen den jeweiligen Spezialisten für Ihren Rechtsfall ! Weltweit !
www.anwaltsnotdienst.com