Fachbegriffe


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Körperverletzung


Körperverletzung bedeutet die Beeinträchtigung des Gesundheitszustandes einer Person. Sie setzt einen Eingriff in die persönliche Integrität eines anderen voraus. Dies kann auf vielen Wegen geschehen. Am bekanntesten ist der normale Faustschlag oder Tritt, aber auch zum Beispiel das unberechtigte Abschneiden von langen Haaren gegen den Willen des Frisurträgers kann eine Körperverletzung darstellen. Die Körperverletzung ist ein Straftatbestand, der mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft werden kann.

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