Abkömmlinge

Abkömmlinge sind die direkten Nachkommen eines Menschen. Zu den Abkömmlingen zählen somit Kinder, Enkel, Urenkel usw. Abkömmlinge sind grundsätzlich auch nichteheliche Kinder und Adoptivkinder. Bedeutsam ist dies insbesondere im Erbrecht, im Familienrecht sowie im Steuerrecht.