Allgemeine Geschäftsbedingungen sind alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierte Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (der Verwender) der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrages stellt. Dabei ist es gleichgültig, ob die Bestimmungen einen äußerlich gesonderten Bestandteil des Vertrags bilden oder in die Vertragsurkunde selbst aufgenommen werden. Auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen muss deutlich hingewiesen werden. Sie werden nur Bestandteil des Vertrags zwischen den Vertragsparteien (Unternehmer oder Privatperson), wenn der Verwender bei Vertragsschluss ausdrücklich oder, wenn dieser Hinweis nur unter unverhältnismäßigen Schwierigkeiten möglich ist, durch deutlichen Aushang darauf hinweist und der anderen Vertragspartei die Möglichkeit verschafft, in zumutbarer Weise vom Inhalt der Allgemeinen Geschäftsbedingungen Kenntnis zu nehmen. Weitere Voraussetzung ist, dass der andere Teil sich mit den AGB einverstanden erklärt. Für AGB zwischen zwei Unternehmern reicht hier jede auch nur stillschweigende Willensübereinstimmung. AGB können auch zwischen zwei Privatpersonen mit einbezogen werden. Einzeln gilt zu beachten: Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang vor Allgemeinen Geschäftsbedingungen, überraschende Allgemeine Geschäftsbedingungen, mit denen der andere Vertragsteil nach den Umständen nicht zu rechnen braucht, werden nicht Vertragsbestandteil und Zweifel bei der Auslegung gehen zu Lasten des Verwenders. Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind unwirksam, wenn sie den Vertragspartner des Verwenders entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen oder wenn sie von gesetzlich vorgegebenen Modellen -etwa der Gewährleistungsregelung beim Kauf- zu weit abweichen. Entfällt eine Klausel wegen ihrer Unwirksamkeit, so gilt an ihrer Stelle die gesetzliche Regelung.