Ein Angriff im Sinne der Notwehr (§32 StGB) ist jede Beeinträchtigung rechtlich geschützter Interessen und Güter durch menschliches Verhalten.
Ein Angriff im Sinne der Notwehr (§32 StGB) ist jede Beeinträchtigung rechtlich geschützter Interessen und Güter durch menschliches Verhalten.