Bundeskanzler

Der Bundeskanzler ist der Vorsitzende der Bundesregierung. Seine Stellung ergibt sich aus den Art. 62ff des Grundgesetzes. Der Bundeskanzler hat die so genannte Richtlinienkompetenz. Das heißt er bestimmt die Richtlinien der Politik. Zusammen mit den Ministern bildet der Bundeskanzler die Bundesregierung. Der Kanzler wird grundsätzlich alle 4 Jahre vom Bundestag gewählt und vom Bundespräsidenten ernannt. Er darf während seiner Amtszeit allerdings keine weiteren beruflichen Tätigkeiten ausüben. Er muss rein theoretisch auch keiner politischen Partei angehören. Der Bundeskanzler bestimmt die Minister.