Bundesregierung

Die Bundesregierung setzt sich zusammen aus dem Bundeskanzler und den Ministern. Sie ist oberstes Exekutivorgan der Bundesrepublik Deutschland. Die Bundesregierung hat z.B. folgende Kompetenzen: die Mitwirkung bei der Gesetzgebung mit Gesetzesinitiativrecht (Art. 76 Absatz 1 GG), Erlass von Rechtsverordnungen (Art. 80 GG), der Erlass von Verwaltungsvorschriften (Art. 84 Absatz 2, 85 Absatz 2, 86 Satz 1 GG) und die Überwachung des Gesetzesvollzugs durch die Länderbehörden ( Art. 84 Absätze 3-5, Art. 85 Absatz 3-4 GG).