Dienstvertrag

Der Dienstvertrag ist in den §§ 611ff BGB geregelt. Er ist die Grundlage aller Arbeitsverträge. Der Dienstvertrag ist ein schuldrechtlicher Vertrag. Der Dienstvertrag ist vom Werkvertrag abzugrenzen. Beim Werkvertrag ist der Erfolg geschuldet, beim Dienstvertrag hingegen nur die Durchführung der Arbeit. Die Entgeltung des Dienstes ist Hauptpflicht des Dienstberechtigten.