Diplomatengepäck

Unter Diplomatengepäck versteht man ein versiegeltes Gepäckstück, das ein Diplomat / diplomatischer Kurier mit sich führt. Es darf mit in die Kabine eines Flugzeuges oder eines Zuges genommen werden und wird nicht kontrolliert. Diplomatengepäck muss immer als „nicht aufgegebenes Gepäck“ befördert werden, da es nie in der Verantwortung des transportierenden Unternehmens befördert werden darf. Aus diesem Grund wird es oft für strafrechtliche Zwecke eingesetzt.

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