Ermessen

Ermessen ist ein Entscheidungsspielraum den einer Behörde oder dem Gericht in bestimmten Bereichen zusteht. Das Gesetz kennt unterschiedliche Folgen, wenn der Tatbestand eines Gesetzes vorliegt. Entweder zwingt es die Behörde zu einer bestimmten Handlung oder es räumt ihr Ermessen ein. Manchmal gibt das Gesetz auch eine zwingende Folge vor, lässt jedoch für atypische Fälle Ausnahmen zu. Man kann die Rechtsfolgen am Gesetz ablesen. So werden beispielsweise Wörter wie „muss“ oder „die Behörde hat zu erteilen“ verwendet. Hier hat die Behörde keinerlei Ermessen mehr. Das Gegenteil bildet die Formulierung wie “ die Behörde kann“. Hier hat die Behörde ein Ermessen wie sie weiter vorgeht. Manchmal heißt es auch „die Behörde soll“ bestimmte Rechtsfolgen einleiten. Dies entspricht der letzten oben genannten Alternative, dass die Behörde zwingende Vorgaben vorgegeben werden, jedoch für bestimmte Ausnahmen auch Alternativen zur Verfügung stehen.