Ermittlungsverfahren

Das Ermittlungsverfahren entspricht dem Vorverfahren in dem die Staatsanwaltschaft be- und entlastende Beweise zusammenzutragen hat. Die Staatsanwaltschaft ist „Herrin des Ermittlungsverfahrens“, das bedeutet ihr obliegt dessen Leitung. Das Ermittlungsverfahren wird entweder durch Erhebung der Anklage oder durch Einstellung des Verfahrens beendet.