Fernabsatzvertrag

Dieser ist im § 312b BGB geregelt Es handelt sich hierbei um Verträge die über die Lieferung von Waren oder über die Erbringung von Dienstleistungen, einschließlich Finanzdienstleistungen, die zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen werden. Demnach ist regelmäßig die Bestellung im Internet ein Fernabsatzvertrag. Das besondere hierbei ist, dass der Verbraucher ein Widerrufsrecht hat. Dies soll deswegen so sein, da der Verbraucher den Gegenstand bis dahin nicht in natura gesehen hat. Das Widerrufsrecht beträgt bei ordnungsgemäßer Belehrung zwei Wochen, ist jedoch länger wenn die Belehrung nicht oder nicht ordnungsgemäß erfolgt.