Die Freiheitsstrafe ist die durch ein Gesetz angedrohte Sanktion einer rechtswidrig und schuldhaft begangenen Tat. Sie ist die schärfste Strafe die unser Rechtssystem kennt. Das Gesetz kennt folgende Freiheitsstrafen:
– Die zeitige Freiheitsstrafe: Die zeitige Freiheitsstrafe beträgt mindestens einen Monat und maximal 15 Jahre. Wenn die Freiheitsstrafe 2 Jahre nicht übersteigt, kann das Gericht sie zur Bewährung aussetzen.
– Die lebenslange Freiheitsstrafe: Die lebenslange Freiheitsstrafe darf nur dann verhängt werden, wenn das Gesetz sie ausdrücklich vorsieht. So ist zum Beispiel beim Mord (§211 StGB) eine lebenslange Freiheitsstrafe zwingende Rechtsfolge. „Lebenslang“ bedeutet nicht zwingend bis zum Lebensende, vielmehr kann ein zu lebenslanger Freiheitsstrafe Verurteilter nach 15 Jahren erstmals beantragen, auf Bewährung freigelassen zu werden.