Gerichtsvollzieher

Der Gerichtsvollzieher, früher Sequester genannt, ist eine Person und selbstständiges Organ der Rechtspflege, das mit der Ladung, Zustellung und Vollstreckung betraut ist. Er ist einem bestimmten Amtsgerichtsbezirk zugeordnet und untersteht der Dienstaufsicht des Gerichts. Die Befugnisse des Gerichtsvollziehers sind bundeseinheitlich in der GVO geregelt. Daneben beschreibt die GAGV (Geschäftsanweisung für Gerichtsvollzieher), wie der Gerichtsvollzieher seine Tätigkeit im Einzelnen auszuüben hat. Dies ist jedoch nur bloße Verwaltungsvorschrift, und kann unter Umständen zum Amtshaftungsanspruch führen. Zu den wichtigsten Aufgaben des Gerichtsvollziehers gehört die Zwangsvollstreckung, wenn nicht ausnahmsweise das Gericht zuständig ist (§ 753 Zivilprozessordnung, ZPO). Nach § 808 ZPO darf er nur körperliche Gegenstände pfänden. Der Gerichtsvollzieher tritt nach herrschender Meinung nur als Amtsperson auf und ist deshalb weder Vertreter des Gläubigers noch dessen Erfüllungsgehilfe.

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