Die GmbH ist eine Kapitalgesellschaft, mit einer Haftungseinlage von mindestens 25000 Euro Stammkapital. Der Gesellschaftsvertrag bedarf notarieller Form, es sei denn, dass die Gesellschaft höchstens drei Gesellschafter und einen Geschäftsführer hat. Dann kann die Gesellschaft in einem verkürzten Verfahren gegründet werden. Die GmbH ist eine juristische Person, Kaufmann und Handelsgesellschaft. Eine Mindestanzahl an Gesellschaftern ist nicht erforderlich. Die nur durch einen Gesellschafter gegründete GmbH (Einmann-GmbH) ist zulässig. Der Gesellschaftsvertrag muss enthalten, den Sitz und die Firma der Gesellschaft, den Gegenstand des Unternehmens, den Betrag des Stammkapitals und den Betrag der von den Gesellschaftern zu leistenden Stammeinlage. Zu beachten sind auch die Neuerungen zur sog. Mini GmbH mit einem Haftungskapital von lediglich 1 EURO im MoMiG.