Geständnis

Das Geständnis ist Beweismittel. Es hat im Zivilprozess eine andere Bedeutung als im Strafrecht. Im Zivilprozess bedeutet es, dass die Partei Tatsachen als zugestanden ansieht. Diese sind dann nicht mehr beweisbedürftig. Im Strafprozess bezieht sich das Geständnis auf einzelne Tatumstände oder einzelne Tatsachen. Wird ein Geständnis widerrufen, ist es nicht mehr verwertbar. Der Widerruf als solcher unterliegt der freien Beweiswürdigung des Gerichtes. Wurde das widerrufene Geständnis in einem richterlichen Protokoll niedergelegt, kann das Geständnis als Urkundenbeweis durch Verlesung in die Hauptverhandlung eingebracht werden. Etwas anderes gilt, wenn Geständnisse nur im polizeilichen Vernehmungsprotokoll aufgeschrieben wurden. Zulässig ist hier nur der Vorhalt des Inhalts. Zum Zwecke des Vorhalts darf das Protokoll auch wörtlich verlesen werden.