Gewaltdelikte liegen bei gewaltsamen strafbaren Handlungen gegen Leib und Leben oder das Vermögen vor, insbesondere Raub, Vergewaltigung oder Widerstand gegen die Staatsgewalt.
Gewaltdelikte liegen bei gewaltsamen strafbaren Handlungen gegen Leib und Leben oder das Vermögen vor, insbesondere Raub, Vergewaltigung oder Widerstand gegen die Staatsgewalt.