Girovertrag

Beim Girovertrag handelt sich um einen Vertrag zwischen einem Kreditinstitut und einem Kunden über die Einrichtung eines Girokontos. Er ist eine besondere Form des Geschäftsbesorgungsvertrages und in den §§ 676f ff BGB geregelt. Eine Legaldefinition ist im Gesetz selbst nicht vorhanden. Vielmehr regelt das BGB die Pflichten des Kreditinstitutes. Demnach ist die die Bank verpflichtet für den Kunden ein Konto einrichten, eingehende Zahlungen auf dem Konto gutzuschreiben, abgeschlossene Überweisungsverträge zu Lasten des Kontos abzuwickeln und dem Kunden Angaben zur Person des Überweisenden und zum Verwendungszweck mitzuteilen. Mit der Gutschrift erwirbt der Kunde einen Anspruch auf Zahlung gegen die Bank.

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