Globalzession

Darunter versteht man, die Abtretung sämtlicher gegenwärtiger und zukünftiger Ansprüche eines Gläubigers gegenüber seinem Schuldner. Insbesondere Banken lassen sich oftmals vom Schuldner zur Sicherung ihrer Forderungen dessen sämtliche Forderungen abtreten (Sicherungsabtretung). Jedoch kann im Einzelfall eine Globalzession sittenwidrig und damit nach § 138 BGB nichtig sein. Dies ist insbesondere der Fall, wenn die Sicherungsabtretung die Bank übersichert oder wenn Konkurrenzen mit Sicherungsrechten anderer Gläubiger dadurch entstehen. Eine Globalzession eines Unternehmers an eine Bank ist laut Rechtsprechung regelmäßig sittenwidrig. Das liegt daran, dass im Warenverkehr oft verlängerte Eigentumsvorbehalte vereinbart werden. Dies kann die Bank nur mit einer dinglichen Freigabeklausel umgehen. Dann bezieht sich nämlich die Abtretung schon gar nicht auf Waren unter Eigentumsvorbehalt. Sonst gilt bei der Abtretung das Prioritätsprinzip. Also umgangssprachlich gesagt, “ wer zuerst kommt, der mahlt zuerst“. Die späteren Abtretungen gehen ins Leere.

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