Haftbefehl

Der Haftbefehl ist die i.d.R. schriftliche Anordnung eines staatlichen Organs (i.d.R. Gericht), einen Menschen in Haft zu nehmen. Nach Art 104 Grundgesetz wird festgelegt, dass Freiheitsentziehungen -wenn sie länger als einen Tag andauern- nur durch richterlich angeordnet werden dürfen. Auch hier gibt es Einschränkungen – so darf etwa die Untersuchungshaft nur in seltenen Fällen länger als sechs Monate andauern.
Sofern Sie inhaftiert werden, sollten Sie zunächst nichts zur Sache aussagen und schnellstens anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Für derartige Notfälle ist der Expertennotruf unter 0700-88708860 rund um die Uhr erreichbar.

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