Der Halter eines Kraftfahrzeuges ist eine Person, die ein Fahrzeug auf eigene Rechnung in Gebrauch hat und die Verfügungsgewalt darüber besitzt. Oft ist der Eigentümer auch der Halter, dies ist jedoch nicht zwingend der Fall. Die Eigentümerstellung ist demnach nur Indiz, nicht jedoch Voraussetzung für die Halterstellung. Es kommt nicht darauf an, wer im Fahrzeugschein eingetragen ist oder wer den Fahrzeugbrief verwahrt. Auch können durchaus mehrere Halter eines Fahrzeuges sein, wenn sie alle das Fahrzeug verwenden. Dem Halter treffen u.a. folgende Pflichten:
- Abschluss einer ordnungsgemäßen Haftpflichtversicherung
- Der ordnungsgemäße Betrieb des Fahrzeuges
- Die verschuldensunabhängige Schadensersatzpflicht für Schäden, die Dritten beim Betrieb des Kfz entstehen