Hypothekenrecht

Nimmt ein Grundstückseigentümer einen Kredit bei einer Bank auf, dann kann er zur Sicherheit für die Geldforderung der Bank dieser eine Hypothek bestellen. Wie und in welcher Form das im Einzelnen Geschieht und welche Folgen sich daraus ergeben, regelt das Hypothekenrecht. Es findet sich in den §§ 1113 bis 1190 BGB. So sagt § 1147 BGB, dass die Bank als Forderungsgläubigerin sich durch Zwangsvollstreckung aus der Hypothek befriedigen kann, wenn der Gläubiger der Kreditforderung den Kredit nicht oder nicht rechtzeitig zurückzahlt.