Auf die Unternehmereigenschaft hat die Eröffnung des Insolvenzverfahrens keinen Einfluss, § 2 I 1 UStG. Bei Fortführung des Unternehmens bleibt der Schuldner umsatzsteuerrechtlich Unternehmer.
Auf die Unternehmereigenschaft hat die Eröffnung des Insolvenzverfahrens keinen Einfluss, § 2 I 1 UStG. Bei Fortführung des Unternehmens bleibt der Schuldner umsatzsteuerrechtlich Unternehmer.