Insolvenzstraftaten

Innerhalb einer drohenden oder bereits bestehenden Zahlungsunfähigkeit kann sich beispielsweise eine überschuldete Firma bzw. der Geschäftsführer der Firma strafbar machen. Das geschieht meist dann, wenn die Firma an die bei ihr beschäftigten Mitarbeiter keinen Lohn mehr ausbezahlt oder sogar die von ihr abzuführenden Sozialversicherungsbeiträge vorenthält. Solche Straftaten kommen so gut wie immer ans Tageslicht und werden dann von den zuständigen Staatsanwaltschaften verfolgt.