Das öffentliche Baurecht beschreibt die Gesamtheit der das Bauen betreffenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften. Es besteht vor allem aus dem Recht der städtebaulichen Planung, der Baulandumlegung, des Bodenverkehrs, der Erschließung von Bodenflächen und dem Bauordnungsrecht. Rechtliche Grundlagen finden sich im Baugesetzbuch und den Bauordnungen der Bundesländer.