Kraftfahrzeuge können bei der Zulassungsstelle endgültig oder vorübergehend abgemeldet werden. Das Finanzamt und die KFZ-Versicherung werden automatisch über die Abmeldung des Fahrzeuges informiert. Damit entfällt die Verpflichtung, Kraftfahrzeugsteuer und Haftpflichtversicherung zu bezahlen. Das Kraftfahrzeug darf dann auf öffentlichen Straßen nicht mehr benutzt werden. Bei einer länger dauernden Abmeldung geht der Schadensfreiheitsrabatt allmählich verloren.