Der Expertennotruf vermittelt zu Rechtsanwälten, die sich speziell mit der Auslieferung nach Russland befassen. Gegen die Auslieferung nach Russland werden häufig Berichte über Folterungen und Misshandlungen in Russlands Gefängnissen angeführt. Da es hier um das Vertrauen in die Rechtsstaatlichkeit Russlands geht, sind diese Auslieferungsverfahren höchst heikel. Dies liegt auch daran, dass sogar der Menschenrechtskommissar des Europarats „Folterungen sowie Misshandlungen“ festgestellt hat.
Zur Frage einer möglichen Auslieferung nach Russland prüfen zunächst die Gerichte die Auslieferungsersuchen / Auslieferungsbegehren aus Russland auf Plausibilität. Zu beachten ist, dass Auslieferungsersuchen aus Russland nicht prinzipiell in Zweifel gezogen werden. Bereits in diesem Stadium ist die Hinzuziehung eines auf Auslieferungen nach Russland spezialsierten Rechtsanwalts sinnvoll. Anschließend entscheidet noch das Bundesamt für Justiz. Häufig wird angezweifelt, dass die Zusagen Russlands nach einer anständigen Behandlung des Gefangenen zutreffen.