Wird eine Strafe zur Bewährung ausgesetzt, so bleibt der Verurteilte in Freiheit, muss aber die Bewährungsauflagen während der Bewährungszeit beachten.
Wird eine Strafe zur Bewährung ausgesetzt, so bleibt der Verurteilte in Freiheit, muss aber die Bewährungsauflagen während der Bewährungszeit beachten.