Bei freien Berufen handelt sich um eine Berufsgruppe, die auf der Grundlage besonderer fachlicher Qualifikation oder schöpferischer Begabung in eigener Verantwortung Dienstleistungen höherer Art erbringt. Wichtig ist, dass die Angehörigen Freier Berufe kein Gewerbe betreiben, so dass das HGB grundsätzlich keine Anwendung auf sie findet, wenn sie sich nicht zu einer OHG oder KG zusammengeschlossen haben. Bespiele für freie Berufe sind:
– Anwälte
– Notare
– Ärzte
– Architekten
– Steuerberater
– Journalist
– Künstler
Freiberufler unterliegen in der Regel besonderen standesrechtlichen Vorschriften und müssen ihr Entgelt nach einer festen Gebührenordnung oder -wenn sie bekannter sind- (gute Anwälte, Privatärzte) nach individuellen Vergütungsvereinbarungen abrechnen.