Die Haftbeschwerde ist subsidiär gegenüber der Haftprüfung, da letztere einen umfassenden Rechtsschutz ermöglicht. Beim Haftprüfungsverfahren entscheidet der zuständige Richter, ob die Fortführung der Vollstreckung eine Rechtfertigung hat.
Die Haftbeschwerde ist subsidiär gegenüber der Haftprüfung, da letztere einen umfassenden Rechtsschutz ermöglicht. Beim Haftprüfungsverfahren entscheidet der zuständige Richter, ob die Fortführung der Vollstreckung eine Rechtfertigung hat.