Eine Inhaftierung kann vorab bei der Polizei, ggf. per Untersuchungshaft (U-Haft) bzw. nach Verurteilung in Form der Strafhaft erfolgen.
Eine Inhaftierung kann vorab bei der Polizei, ggf. per Untersuchungshaft (U-Haft) bzw. nach Verurteilung in Form der Strafhaft erfolgen.