Der Franchisevertrag ist ein schuldrechtlicher Vertrag, durch den ein Unternehmer (Franchisegeber) einem anderen Unternehmer (Franchisenehmer) gestattet das eigene Geschäftskonzept zu benutzen.
Der Franchisegeber überlässt dem Vertragspartner Warenzeichen und andere gewerbliche Schutzrechte sowie Ausstattung, Geschäftsform, Vertriebsmethoden und Erfahrungswissen („Know-how“) und das Recht, bestimmte Waren oder Dienstleistung zu vertreiben.
Im Gegenzug verpflichtet sich der Franchisenehmer zur Zahlung eines Entgeltes. Der Franchisevertrag ist ein gemischter Vertrag, da er Elemente von Kauf-, Werk-, Gesellschaft- und Pachtvertrag enthält.