Hierbei handelt es sich Personen, die besondere strafrechtliche Befugnisse haben. Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft sind zur Ausführung der Aufträge der Staatsanwaltschaft unmittelbar persönlich verpflichtet. Ihnen stehen dabei unterschiedlichste Zwangsmittel zur Verfügung (Anordnung zur Blutentnahme oder die Durchsuchung).