Inkasso

Darunter versteht man das Eintreiben finanzieller Forderungen. Ein Inkassobüro ist ein Unternehmen, das Forderungen gegenüber anderen Personen oder Unternehmen geltend macht. Gegen die Zahlung einer Provision, treibt das Inkassobüro im Namen des Auftraggebers Schulden ein. Das Inkassobüro wird im Gegensatz zum Gerichtsvollzieher schon vor einem gerichtlichen Urteil tätig. Voraussetzung für ein tätig werden ist, dass eine entsprechende Vollmacht erteilt wird oder das die Forderung abgetreten wurde. Wird die Forderung abgetreten, tritt das Inkassobüro an die Stelle des Altgläubigers. Will der Gläubiger Inhaber seiner Forderung bleiben, erteilt er der Inkassostelle lediglich eine Einziehungsermächtigung oder Vollmacht. Als Vertreter handelt das Inkassobüro im Namen des Gläubigers.