Schweizer GmbH

In der Schweiz gibt es auch wie in Deutschland die Kapitalgesellschaftsform der GmbH. Anders als in Deutschland ist für ihre Gründung ein Stammkapital von mindestens 20.000,00 bis höchstens 2.000.000,00 Schweizer Franken einzubringen. Zudem müssen mindestens zwei Gesellschafter für die Begründung einer Schweizer GmbH vorhanden sein. Die Schweizer GmbH findet wie die Schweizer AG ihre rechtlichen Grundlagen im so genannten Obligatorenrecht.

Schweizer AG


Die Schweizer Aktiengesellschaft ist eine von zwei Formen der Kapitalgesellschaft in der Schweiz. Es gibt sie in privater und öffentlich-rechtlicher Gestaltung. Um eine Schweizer AG zu gründen, ist die Einlage eines Kapitals von mindestens 100.000,00 Schweizer Franken notwendig. Die gesetzliche Grundlage für die Schweizer AG findet sich im so genannten Obligatorenrecht. Seine nach außen handelnden Organe sind die Generalversammlung, der Verwaltungsrat und die Revisionsstelle.

Schwarzgeld legalisieren


Der Expertennotruf vermittelt an Spezialisten, die bei der Legalisierung beratend aktiv werden. Da der gläserne Steuerbürger immer näherrückt und die Anpassungen an die neuen OECD-Standards rasant voranschreiten, muss gehandelt werden.
Banker in Zürich empfehlen teilweise Treuhandschaften, Firmengründungen und sonstige Konstrukte, um die verunsicherten Kunden zu behalten. Zweckmässig sind diese Lösungen nicht immer – unabhängig überlegt ebenfalls selten.
Der Expertennotruf vermittelt in Zürich, in Luxemburg oder Liechtenstein -oder auch Deutschland- die Fachleute, die hier sofort tätig werden und selbstverständlich der anwaltlichen Schweigepflicht unterliegen.
Die Berater prüfen unabhängig alle Möglichkeiten / Vor- und Nachteile einer Selbstanzeige und alle denkbaren Alternativen – Sie entscheiden.

Schwarzgeld

Es gibt Menschen, die neben ihrer eigentlichen Arbeit zusätzliche Tätigkeiten verrichten. Lassen sie sich diese bezahlen, ist auch dieses zusätzliche Einkommen steuerpflichtig. Da viele aber den steuerlichen Abzügen entgehen wollen, lassen sie sich das Geld bar auszahlen und geben es bei der Steuer nicht mit an. Etwaiges steuerpflichtiges, aber nicht versteuertes Geld nennt man Schwarzgeld. Erlangt jemand z.B. durch Schwarzarbeit Schwarzgeld, so ist dies strafbar. Gibt man Schwarzgeld weiter, wird es z.B. vererbt, dann wird es nicht automatisch legal, sondern bleibt nach wie vor Schwarzgeld.

Schuldrecht

Das Schuldrecht umschreibt die Gesamtheit der die Schuldverhältnisse ordnenden Rechtsnormen. Das schuldrecht ist im 2. Buch des Bürgerlichen Gesetzbuches geregelt. Sein wichtigstes Prinzip ist das der Vertragsfreiheit. Die Vertragfreiheit umschreibt die Freiheit der Vertragsparteien, den Abschluss, die Ausgestaltung und die Abwicklung des eingegangenen Schuldverhältnisses grundsätzlich selbst zu bestimmen. Dabei bilden die gesetzlichen Regelungen ausschließlich den Rahmen, der zusätzlich stets gültige Grundregeln und gesetzliche Folgen für die Schuldverhältnisse vorsieht. Zudem finden sich im Schuldrecht neben den allgemeinen Vorschriften auch Regelungen über besondere Schuldrechtsverhältnisse.

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