Jagdschein

Wer in Deutschland offiziell jagen will benötigt einen Jagdschein. Dieser berechtigt dann den Besitzer zur Ausübung der Jagd im Bundesgebiet und zum Erwerb von Jagdwaffen. Neben dem Jagdschein bedarf der Jäger auch noch die Zustimmung zur Jagd von dem jeweiligen Revierinhaber. Nichtdeutsche Jagdscheine berechtigen weder zur Jagdausübung im Bundesgebiet noch zum Waffenerwerb. Es findet eine Prüfung des jeweiligen zuständigen Amtes statt, ob der Jagdrechtsinhaber auch zulässig ist. Der Jagdschein ist zu versagen oder kann versagt werden, wenn die Person die erforderliche jagdrechtliche Zuverlässigkeit nicht besitzt. Der Jagdschein ist dann zu versagen, wenn ein missbräuchlicher Umgang mit Waffen und Munition vorliegt oder wenn eine Verurteilung wegen eines Verbrechens gegeben ist. Auch muss der Jäger eine Jagdhapflichtversicherung abschließen. Sie wird im gesetzlich vorgeschriebenen Umfang von allen großen Versicherungsgesellschaften angeboten und muss bei der Beantragung des Jagdscheines vom Antragsteller nachgewiesen werden.

Internetrecht

Mit der Möglichkeit für jeden, Zugang zum Internet zu finden, entstanden erhebliche Probleme. Längst sind Verkaufsportale und Webseiten vielseitig eingerichtet. Damit erschloss sich auch für das Recht eine neue Marge, die es mit Regeln und Normen zu füllen galt. Das Internetrecht stellt die verschiedensten gesetzlichen Regelungen dar, mit denen man die verschiedensten Problematiken aus dem Internet regeln kann. Es ist keine bestimmte Gesetzesvorgabe, sondern setzt sich aus einzelnen bisher bestehenden Normen zusammen, die im Laufe der Zeit an die Internetproblematiken angeglichen und auf diese abgestimmt wurden. Tangiert sind vor allem immer wieder Rechtsgebiete wie das allgemeine Zivilrecht, das Kaufrecht, das Urheberrecht, das Strafrecht und das Datenschutzrecht.

Internationales Strafrecht

Das internationale Strafrecht schafft rechtliche Sicherheiten für etwa den Fall, dass eine Person in Deutschland eine Straftat begangen, sich aber ins Ausland abgesetzt hat. Dann ist es möglich, einen internationalen Haftbefehl zu erlassen und die Person auch grenzüberschreitend suchen zu lassen. Das Recht regelt also die Zusammenarbeit zwischen den Ländern der Welt, wenn es darum geht, Straftaten aufzudecken und einem gerechten Urteil zuzuführen.

Internationales Recht

Das internationale Recht hat den gleichen Hintergrund wie das Europarecht und das Recht eines einzelnen Staates, nur dass es im größtmöglichen Rahmen stattfindet. Es beinhaltet die Möglichkeiten, mit Ländern der ganzen Welt rechtstechnisch zu kooperieren. Es legt dabei zum Beispiel fest, wo jemand klagen muss, wenn er einen Anspruch gegen eine Person geltend machen will, die beispielsweise in Afriika lebt.

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