Fahrerlaubnis

Die Fahrerlaubnis ist die amtliche Erlaubnis auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug zu führen. Die Fahrerlaubnis wird auch oft nur als Führerschein bezeichnet, was jedoch juristisch nicht korrekt ist, da dieser nur das Dokument zum Nachweis der Fahrerlaubnis darstellt. Die Fahrerlaubnis kann auch wieder entzogen werden.

Fälligkeit

Fälligkeit beschreibt den Zeitpunkt, von dem an eine bestimmte Leistung gefordert werden kann. Wenn zwischen den Parteien nichts vereinbart worden ist, ist die Leistung im Zweifel sofort fällig. Dies folgt aus § 271 BGB. Vor Eintritt der Fälligkeit hat der Schuldner ein Leistungsverweigerungsrecht. Dies ist für eine Mahnung wichtig, da eine Mahnung vor Fälligkeit keine Wirkung entfaltet und die Mahnung auch nicht nach Fälligkeit wieder auflebt. Die Fälligkeit ist Voraussetzung für eine Leistungsklage.

Factoring

Hierunter versteht man den Vertrag über die Abtretung von Forderungen. Jedoch ist zwischen echtem und unechtem Factoring zu unterscheiden. Beim echten Factoring kauft der Käufer die Forderung endgültig. Es handelt sich hierbei um einen Forderungskauf. Hier trägt der Käufer das Insolvenzrisiko des Schuldners, dafür erhält er jedoch die Forderung „unter Wert“.

Beim unechten Factoring hingegen, kommt es nur zu einer Abtretung erfüllungshalber. Das heißt, sollte der der Schuldner die Forderung nicht begleichen können, kann der Forderungskäufer beim Verkäufer Rückgriff nehmen. Es ist ein gemischter Vertrag, der dem Darlehensvertrag stark ähnelt.

Fachanwalt

Es besteht die Möglichkeit für Rechtsanwälte sich auf bestimmten Gebieten weiter zu bilden und Prüfungen abzulegen. Wenn sie diese bestanden haben dürfen sie sich Fachanwalt nennen. Damit ergeht gleichzeitig die Verpflichtung sich weiterhin für dieses Gebiet fortzubilden. Ein Rechtanwalt darf maximal zwei solcher Titel tragen. Es gibt beispielsweise Fachanwälte für Strafrecht, Steuerrecht, Sozialrecht, Medizinrecht, Erbrecht und Familienrecht. Es ist zu beobachten, dass sog. „Staranwälte“ oft keine Fachanwälte sind. Dies lässt sich mglw. dadurch erklären, dass die Fachanwaltskurse einen gewissen Zeitaufwand erfordern, man sich Spezialwissen aber ggf. auch gezielter aneignen kann. Ist der Anwalt also schon bekannt, macht die „Marketingmassnahme Fachanwalt“ nicht immer Sinn

Exkulpation

Exkulpation bedeutet Entlastung. Im Gesetz gibt es an verschiedenen Stellen Vermutungen, wem ein Verschulden trifft. Dies kann jedoch durch eine Exkulpation widerlegt werden. Demjenigen der sich exkulpieren will, trifft also die Beweispflicht, dass er sich entlasten kann. Als Beispiel sei hier der § 831 BGB genannt. Hier muss der Geschäftsherr für seinen Verrichtungsgehilfen einstehen, wenn er sich nicht exkulpieren kann.

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