Unternehmenssteuerrecht

Das Unternehmenssteuerrecht ist die Gesamtheit der rechtlichen Normierungen, die die steuerlichen Grundlagen für Unternehmen betreffen. Unternehmen haben eine Vielzahl von Steuern abzuführen. Neben der Gewerbesteuer und der auf die Unternehmensgewinne entfallende Einkommenssteuer ist gleichfalls eine Körperschaftssteuer zu entrichten. Ein Unternehmen kann zum Ausgleich dafür allerdings weitergehenden Abzüge geltend machen. Ein wesentlicher Abzugsposten sind die Abschreibungen. Jedes Unternehmen wird stets bemüht sein, so viele Abschreibungen wie möglich gegenüber den Steuerbehörden geltend zu machen.

Unternehmensrecht

Unternehmensrecht beinhaltet alle denkbaren Rechtsvorschriften, die sich mit der Gründung, der Führung und des Verkaufs eines Unternehmens auseinandersetzen. Zudem zeigt es auf, welche Rechtsstellung ein Unternehmen hat. Da das Unternehmen nicht einheitlich gesetzlich geregelt ist, ergeben sich die Rechtsvorschriften aus vielen anwendbaren Gesetzen. Als wichtigste wären Gesellschaftsrecht und das Handelsrecht zu nennen.

Umsatzsteuer

Ein Synonym dafür ist Mehrwertsteuer. Die Umsatzsteuer basiert auf dem Umsatzsteuergesetz (UStG). Der Steuersatz beträgt i.d.R. 19% und bei bestimmten Umsätzen, z.B. Grundnahrungsmitteln, 7%. Die Umsatzsteuer hat im Strafrecht v.a. durch die sog. Umsatzsteuer – Karusselle Berühmtheit erlangt. Hier wird unter Beteiligung mehrerer Firmen Steuerbetrug begangen.

Trunkenheitsfahrt

Trunkenheitsfahrt nennt man nicht nur das Führen eines Kraftfahrzeuges unter dem Einfluss von Alkohol. Ebenso zählt zu der Trunkenheitsfahrt nach § 316 Strafgesetzbuch das Führen eines Kraftfahrzeuges unter Einfluss von berauschenden Mitteln. Welche als solche angesehen werden, ergibt sich aus dem Betäubungsmittelgesetz. Strafrechtlich relevant wird dieser Straftatbestand dann, wenn man nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu lenken, also etwa wenn man auffällig fährt (Schlangenlinien), Kurven nicht mehr einschätzen kann oder es gar zu einem Autounfall kommt. Das Gesetz sieht für dieses Delikt eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr vor. Zudem ist stets mit der Entziehung der Fahrerlaubnis zu rechnen.

Totschlag

Hin und wieder kommt es vor, dass Personen durch Handlungen anderer zu Tode kommen, obwohl die anderen Personen dies nicht beabsichtigt hatten. Zu denken ist dabei zum Beispiel an das Überfahren eines Kindes, das ungesehen und plötzlich auf die Straße läuft, weil man in einer Spielstraße zu schnell gefahren ist und nicht mehr bremsen konnte. Möglich wäre auch, dass Mann und Frau sich streiten, einer schubst den anderen in seiner Wut, der fällt die Treppe herunter und bricht sich das Genick. In solchen Fällen spricht man von Totschlag.

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