Bande

Eine Bande wird von dem BGH wie folgt definiert:

Eine Bande ist ernsthafte Verbindung von mehreren Personen mit dem Ziel, künftig für gewisse Dauer mehrere selbständige im Einzelnen noch ungewisse Taten i.S.d. §§ 242, 249 StGB zu begehen. Lange Zeit umstritten war die Frage, ob für eine Bande 2 oder 3 Personen nötig sind, umstritten. Nun erkennt auch der BGH an, dass hierfür nun 3 Personen erforderlich sind. Die Strafdrohung der einzelnen Delikte liegt wesentlich höher, wenn der Täter sie als Mitglied einer Bande begangen hat, da die kriminelle Energie wesentlich höher ist.

Avantgarde

Im übertragenen Sinn werden unter Avantgarde politische und künstlerische Bewegungen zumeist des 20.Jahrhunderts verstanden, die eine starke Orientierung an der Idee des Fortschritts gemeinsam haben und sich durch besondere Radikalität gegenüber bestehenden politischen Verhältnissen oder vorherrschenden ästhetischen Normen auszeichnen.

Auswanderung

Auswanderung nennt man die freiwillige Aufgabe des Wohnsitzes im Heimatstaat, um sich dauernd oder für längere Zeit im Ausland Niederzulassen. Der Zeitrahmen muss dabei mindestens ein Jahr betragen.

Auslieferung Schweiz USA


Die Auslieferung von der Schweiz in die USA richtet sich (z.B.auch im Fall Roman Polanski) nach dem Auslieferungsvertrag vom 10.09.1997, der auch auf Straftaten anwendbar ist, die vor seinem Inkrafttreten begangen wurden. Eine auslieferungsfähige Tat liegt dann vor, wenn diese in beiden Staaten strafrechtlich verfolgt wird. Ginge es dagegen um politische, militärische oder fiskalische Delikte, darf die Schweiz die Auslieferung ablehnen. Eine Auslieferung ist unzulässig, wenn von einer Strafe nur noch weniger als 180 Tage zu verbüssen sind (dies gilt aber nur bei rechtskräftigem Urteil, was z.B. im Fall Roman Polanski nicht vorlag). Bei bereits verjährter Tat wird nicht ausgeliefert – jedoch gilt hier das Verjährungsrecht des Staates, welches die Auslieferung beantragt. Bei fehlenden Beweisen kann die Auslieferung nicht abgelehnt – sondern die fehlenden Unterlagen müssen nachgefordert werden. Eine ordre public Klausel (hiernach würde etwa nicht ausgeliefert, wenn die Auslieferung wichtigen Interessen der Schweiz zuwiderläuft) ist im Vertrag zu den USA gerade nicht vorhanden.

Auslieferung Russland

Der Expertennotruf vermittelt zu Rechtsanwälten, die sich speziell mit der Auslieferung nach Russland befassen. Gegen die Auslieferung nach Russland werden häufig Berichte über Folterungen und Misshandlungen in Russlands Gefängnissen angeführt. Da es hier um das Vertrauen in die Rechtsstaatlichkeit Russlands geht, sind diese Auslieferungsverfahren höchst heikel. Dies liegt auch daran, dass sogar der Menschenrechtskommissar des Europarats „Folterungen sowie Misshandlungen“ festgestellt hat.
Zur Frage einer möglichen Auslieferung nach Russland prüfen zunächst die Gerichte die Auslieferungsersuchen / Auslieferungsbegehren aus Russland auf Plausibilität. Zu beachten ist, dass Auslieferungsersuchen aus Russland nicht prinzipiell in Zweifel gezogen werden. Bereits in diesem Stadium ist die Hinzuziehung eines auf Auslieferungen nach Russland spezialsierten Rechtsanwalts sinnvoll. Anschließend entscheidet noch das Bundesamt für Justiz. Häufig wird angezweifelt, dass die Zusagen Russlands nach einer anständigen Behandlung des Gefangenen zutreffen.

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