Akteneinsicht

Akteneinsicht bedeutet Einsichtnahme in Akten des Gerichts, einer Verwaltungsbehörde oder der Staatsanwaltschaft auf Antrag von Verfahrensbeteiligten oder Dritten an ihrem derzeitigen Ort, durch Mitnahme oder Anfertigung von Kopien. In den verschiedenen Verfahrensordnungen zu den Gerichts- und Verwaltungsverfahren ist das Recht auf Akteneinsicht gesondert geregelt. Im Einzelnen gilt für dem Zivilprozess: Die Parteien sind berechtigt die Prozessakten einzusehen und sich Abschriften bzw. Kopien machen zu lassen. Zum Studium außerhalb der Behörde dürfen nur Rechtsanwälte die Akten erhalten. Dritte Personen dürfen die Akten nur mit Einwilligung der Parteien einsehen oder, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können und der Vorstand des Gerichts es gestattet. Für den Strafprozess gilt: Es sind der Verteidiger des Beschuldigten, der Staatsanwalt und die Gerichte befugt, die vorliegenden Akten einzusehen. Ist allerdings die Ermittlung noch nicht abgeschlossen, so kann dem Verteidiger die Einsichtnahme verweigert werden, wenn durch die Einsichtnahme der Untersuchungszweck gefährdet werden könnte. Ihm steht auf jeden Fall aber nach dem Abschluss der Ermittlungen das Recht auf uneingeschränkte Einsicht zu. Der Verteidiger darf Fotokopien der Akten anfertigen und diese seinem Mandanten zur Kenntnis geben. Die Weitergabe der Originalakten an den Beschuldigten ist dagegen unzulässig, weil bei ihm zu befürchten wäre, dass er Bestandteile der Akten oder andere Unterlagen vernichtet. Von Seiten des Verletzten ist ein Akteneinsichtsrecht über einen Rechtsanwalt bei Vorliegen eines berechtigten Interesses ebenfalls gegeben. Auch bestimmte öffentliche Stellen (z.B. Gericht, Beschäftigungsbehörde) können ohne Beteiligter zu sein Einsicht erhalten.

Agenten

Agenten sind i.d.R. Mitarbeiter der Nachrichtendienste, z.B. Bundesnachrichtendienst, CIA, secret service etc.

Davon zu unterscheiden sind die privaten Ermittler (Privatdetektive o.ä.). Hier gibt es allerdings auch wenige Profis, die ähnlich wie im Fernsehen arbeiten. Die Vielzahl der Privatdetektive arbeitet dagegen recht unspektakulär (Überwachung von Ehefrauen /-männern etc.). Bei gemeinsamen Problemlösungen haben wir jedoch erfahren, dass es durchaus private Ermittler gibt, die im absoluten Grenzbereich des gerade (noch) rechtlich machbaren agieren.

Agent

Ein Agent ist ein Vertreter der Interessen eines Staates, einer Regierung, Partei o. Ä., ohne offiziell mit der Vertretung beauftragt zu sein und oftmals illegal tätig (Geheimagent).

AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen)

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierte Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (der Verwender) der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrages stellt. Geregelt sind sie in den § 305ff. Hierbei ist zu beachten, dass überraschende Klauseln unwirksam sind, ebenso wenn die Klauseln unklar formuliert sind. Der Verbraucher ist noch mehr geschützt als der Unternehmer, dies kommt dadurch zum Ausdruck, dass hier die §§ 309 und 308 BGB zu seinem Schutze dienen. Während der Unternehmer hauptsächlich durch § 307 geschützt wird. Dennoch sollte auch der Verbraucher gründlich die AGBs durchlesen!

Affektzustand

Affektzustand ist ein Zustand hochgradiger Erregung. Er kann zu Strafmilderung (bei eingeschränkter Steuerungsfähigkeit) und sogar Straflosigkeit wegen Schuldunfähigkeit (bei gänzlich fehlender Steuerungsfähigkeit) führen. Zu seiner Beurteilung wird die Einschaltung eines medizinischen Sachverständigen notwendig sein.

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