Steuerhinterziehung

Diese Straftat begeht man dann, wenn man gegenüber den Finanzbehörden über steuerlich erhebliche Tatsachen unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht und dadurch Steuern nicht die an sich korrekte Höhe der Steuern entrichtet oder für sich oder eine andere Person nicht gerechtfertigte Steuervorteile erlangt, indem man zum Beispiel unkorrekte Rechnungen ausstellt.

Steuerfahndung

Unter Steuerfahndung versteht man hoheitliche Steuerbeitreibung und Strafverfolgung. Sofern Sie von der Steuerfahndung verfolgt werden, sollten Sie zunächst jede Aussage verweigern und juristischen Beistand einfordern. Erst nach erfolgter anwaltlicher Akteneinsicht und Abstimmung sind Äußerungen gegenüber der Steuerfahndung sinnvoll. Richtig ist, dass Kooperationsbereitschaft gegenüber der Steuerfahndung positiv gewertet werden kann. Diese Kooperation kann aber auch nach Akteneinsicht / juristischer Prüfung und sorgfältiger Abwägung anwaltlich stattfinden. Die Gefahren einer unbedachten Vorabäußerung gegenüber der Steuerfahndung sind deutlich höher, als die Chance der Strafmilderung.

Steueranwalt


Ein Steueranwalt ist ein Rechtsanwalt, der sich auf das Steuerrecht spezialisiert hat oder im Steuerrecht besondere Kenntnisse und Erfahrungen vorweisen kann. Er wird hauptsächlich und vorwiegend Akten mit steuerrechtlichen Problemen bearbeiten. Sein Fachgebiet umfasst dabei nicht das allgemeine Steuerrecht allein, sondern auch das Steuerstrafrecht.

Selbstanzeige

Die Selbstanzeige nach § 371 AO sollte im diskreten Zusammenwirken mit einem hierauf spezialisierten Rechtsanwalt erfolgen (bei Auslandsgeldern sollte dieser auch international tätig sein). Zu beachten sind die Ausschlußgründe, damit diese nicht verunglückt und letztlich durch die Informationen an das Finanzamt kontraproduktiv ist (eine unwirksame Selbstanzeige kann sich im Strafverfahren dann allenfalls noch strafmildernd auswirken – lassen Sie daher auch bei laufendem Strafverfahren durch einen Experten prüfen, ob eine Selbstanzeige zur Strafmilderung noch Sinn macht).
Die Selbstanzeige wird immer aktueller, da sich im Zuge des anhaltenden politischen Drucks auf sogenannte Steueroasen immer mehr Staaten den OECD Standards unterstellen. Die Selbstanzeige sollte niemals durch den eigenen Steuerberater geprüft werden, weil dieser bei Nichtabgabe ansonsten nicht mehr tätig werden darf (ohne die Betrafung wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung zu riskieren).
Nach entdeckter Hinterziehung ist eine Selbstanzeige nicht mehr möglich. Der hinterzogene Betrag muss sofort nachgezahlt werden (Achtung: Es sind jährlich 6 Prozent Hinterziehungszinsen fällig). Wenn die Selbstanzeige unvollständig ist, kann diese unwirksam sein und ins Leere gehen.
Lassen Sie anwaltlich prüfen, ob mit der Selbstanzeige andere Straftatbestände der unversteuerten Gelder offenkundig werden, da die Finanzbehörden diese weiterleiten. Auch können Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes / Rechtsanwälte / Steuerberater etc. mit disziplinar- und berufsrechtlichen Verfahren rechnen, wenn sie sich selbst anzeigen.

Schwere Körperverletzung

Hat eine Körperverletzung zur Folge, dass die verletzte Person das Seh-, Hör- oder Fortpflanzungsvermögen, Gliedmaßen verliert oder entstellt wird, dann spricht man von einer schweren Körperverletzung. Ist die Tat also mit einer solchen Folge behaftet, dann muss auch eine höhere Bestrafung des Täters erfolgen. In Betracht kommt dann nur noch eine Freiheitsstrafe, die mit mindestens einem Jahr beginnt und bis zu zehn Jahren lang sein kann.

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