Geldwäsche

Wegen Geldwäsche (in Österreich und der Schweiz als Geldwäscherei bezeichnet) wird bestraft, wer vermögenswerte Sachen und Rechte, die aus einem Verbrechen oder einem Vergehen stammen, die gewerbsmäßig oder vom Mitglied einer zur Begehung solcher Taten verbundenen Bande begangen worden sind, verbirgt oder deren Herkunft verschleiert. Das „gewaschene“ Geld stammt entweder aus illegalen Aktivitäten, oder dient deren Finanzierung. Häufig steht dies im Zusammenhang mit Tätigkeiten wie Waffenhandel, Drogenhandel, bzw. in Deutschland auch Steuerhinterziehung.

Geldstrafe

Die Geldstrafe ist neben der Freiheitsstrafe die zweite Hauptstrafe im deutschen Strafrecht. Die Geldstrafe wird in Tagessätzen berechnet. Die Höhe der einzelnen Tagessätze bestimmt das Gericht anhand der Einkommensverhältnisse des Täters. Ein Tagessatz wird auf mindestens einen und höchstens fünftausend Euro festgesetzt. Über einer Strafe von 90 Tagessätzen gilt man als vorbestraft.

Geldbuße

Die Geldbuße ist das Hauptsanktionsmittel bei Ordnungswidrigkeiten. Sie in den §§ 17 und 18 OWiG normiert. Sie ist in der Regel für nicht so gravierende Gesetzesverstöße vorgesehen, die keine Straftat darstellen. Auch hier ist dem Betroffenen vorher rechtliches Gehör zu gewähren. Die Höhe der Geldbuße beträgt mindestens fünf Euro, und – soweit nichts anderes bestimmt ist – höchstens 1.000 Euro (§ 17 Absatz 1 OWiG). Innerhalb der Geldbuße gibt es noch eine weitere Unterteilung. Eine Höhe von 5-35 Euro gilt als Verwarnungsgeld, ab 40 Euro wird dann der Begriff Bußgeld verwendet.

Geistiges Eigentum

Als geistiges Eigentum wird die persönlich geistige Schöpfung eine Mensches bezeichnet. Es ist durch das Urheberrecht geschützt. Das Urheberrecht entsteht automatisch, es bedarf also keiner Anmeldung noch sonst irgendwelcher Voraussetzungen. Das Urheberrecht schützt zum Beispiel Werke der Literatur, der Kunst aber auch Sprach- und Musikwerke. Dem Schöpfer des Werkes stehen alle Rechte am Werk zu, wenn der konkrete Gegenstand eine „persönliche geistige Schöpfung“ ist. Die Schöpfung muss durch menschliche Sinne wahrnehmbar sein. Demnach ist die bloße Idee nicht geschützt.

Geheimschutz

Der Geheimschutz sorgt sowohl für die Geheimhaltung lebenswichtiger Interessen als auch die Sicherheit des Bundes bzw. eines Landes. Dies unterfällt letztlich der Zuständigkeit des Verfassungsschutzes und umfasst auch den Sabotageschutz.

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