Schwarzgeld

Es gibt Menschen, die neben ihrer eigentlichen Arbeit zusätzliche Tätigkeiten verrichten. Lassen sie sich diese bezahlen, ist auch dieses zusätzliche Einkommen steuerpflichtig. Da viele aber den steuerlichen Abzügen entgehen wollen, lassen sie sich das Geld bar auszahlen und geben es bei der Steuer nicht mit an. Etwaiges steuerpflichtiges, aber nicht versteuertes Geld nennt man Schwarzgeld. Erlangt jemand z.B. durch Schwarzarbeit Schwarzgeld, so ist dies strafbar. Gibt man Schwarzgeld weiter, wird es z.B. vererbt, dann wird es nicht automatisch legal, sondern bleibt nach wie vor Schwarzgeld.

Schuldrecht

Das Schuldrecht umschreibt die Gesamtheit der die Schuldverhältnisse ordnenden Rechtsnormen. Das schuldrecht ist im 2. Buch des Bürgerlichen Gesetzbuches geregelt. Sein wichtigstes Prinzip ist das der Vertragsfreiheit. Die Vertragfreiheit umschreibt die Freiheit der Vertragsparteien, den Abschluss, die Ausgestaltung und die Abwicklung des eingegangenen Schuldverhältnisses grundsätzlich selbst zu bestimmen. Dabei bilden die gesetzlichen Regelungen ausschließlich den Rahmen, der zusätzlich stets gültige Grundregeln und gesetzliche Folgen für die Schuldverhältnisse vorsieht. Zudem finden sich im Schuldrecht neben den allgemeinen Vorschriften auch Regelungen über besondere Schuldrechtsverhältnisse.

Schriftvergleich

Hierunter versteht man forensische Schriftvergleichsgutachten. Diese haben einen hohen Beweiswert und sind nicht mit der Graphologie zu verwechseln. Voraussetzung für die Erstellung von forensischen Schriftvergleichsgutachten sind Vergleichsschriftproben. Hierdurch kann etwa die Echtheit / Urheberschaft o.ä. von Dokumenten verifiziert werden. Erforderlich ist die Vorlage des Originals. Sehr gute Kopien sind nur ausnahmsweise ausreichend.

Scheidungsrecht

Das Ehescheidungsrecht umfasst alle rechtlichen Normen, die die Ehescheidung und der damit verbundenen Folgen für die sich scheidenden Ehegatten regeln. So bestimmt das Gesetz, dass eine Ehescheidung erst nach der Zerrüttung einer Ehe durch ein Gericht erfolgen darf. Eine Zerrüttung wird dann unweigerlich angenommen, wenn die Ehepartner bereits seit einem Jahr getrennt leben. Nach einer Ehescheidung entstehen dann Unterhaltsansprüche des Ehegatten, der finanziell schlechter gestellt ist als der andere.

Schaden

Ein Schaden ist jeder unfreiwillige Verlust an rechtlich geschützten Gütern (Regelmäßig: unfreiwillige Vermögensopfer) Im Gegensatz zur Aufwendung, die freiwillige Vermögensopfer meint.

Sammelklagen

Haben mehrere Personen ein und denselben Anspruch gegen eine andere natürliche oder juristische Person, dann können die Anspruchsberechtigten sich zusammentun und gemeinsam gerichtlich gegen den Anspruchsgläubiger vorgehen. Denkbar ist das, wenn eine Eigentümergemeinschaft gegen den Grundbesitzer etwas erreichen wollen oder Aktionäre, die alle von einem Anbieter Aktien erworben haben, damit aber betrogen worden sind. Dieser Zusammenschluss von Anspruchstellern, die gemeinsam eine Klage anstrengen, erhebt eine so genannte Sammelklage.

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