Opferanwalt

Der Opferanwalt vertritt die Interessen der Opfer von Straftaten. Der Begriff ist weit zu fassen und beginnt bei der Zeugenbeistandschaft, Nebenklage, Adhäsionsverfahren etc. über die Beitreibung von Forderungen nach dem Opferentschädigungsgesetz.
Oft ergeben sich indes auch später Anknüpfungspunkte, um Schadensersatz für Nachteile durchzusetzen, die aufgrund strafrechtlich relevanter Handlungen entstanden sind.
Genau genommen ist daher auch die Restitution im Zusammenhang mit der Raubkunstthematik unter die Rubrik der Tätigkeit als Opferanwalt zu fassen. Hier kooperieren die Opferanwälte mit entspr. Gemälde- und Kunstermittlern. http://www.kunstermittler.de

Öffentliches Baurecht

Das öffentliche Baurecht beschreibt die Gesamtheit der das Bauen betreffenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften. Es besteht vor allem aus dem Recht der städtebaulichen Planung, der Baulandumlegung, des Bodenverkehrs, der Erschließung von Bodenflächen und dem Bauordnungsrecht. Rechtliche Grundlagen finden sich im Baugesetzbuch und den Bauordnungen der Bundesländer.

Nebenklage

Bei der Nebenklage tritt der Geschädigte neben dem Staatsanwalt als weiterer Kläger im Strafverfahren auf.

Nachbarschaftsrecht

Nachbarschaftsrecht umfasst diejenigen rechtlichen Vorschriften, die das Verfügungsrecht des Eigentümers über sein Grundstück im Interesse benachbarter Grundstückseigentümer beschränken. Das ist zum Beispiel bei Vorschriften über den Grenzabstand oder die Geschosszahl eines Hauses der Fall. Die meisten nachbarrechtlichen Rechtsgrundsätze finden sich in den entsprechenden verwaltungsrechtlichen Vorschriften, insbesondere in Bauvorschriften. Zur Durchsetzung des Nachbarschaftsrechts in Form der Nachbarschafts- oder Nachbarklage stehen sowohl der Zivil- als auch der Verwaltungsrechtsweg offen.

Mord

Kommt zu dem Totschlag hinzu, dass der Täter aus einem bestimmten Antrieb heraus gehandelt hat, dann ist das Mord. Motivationen können dabei Mordlust, Befriedigung des Geschlechtstriebes, Habgier oder ähnliches sein. Aber auch wenn die Tat heimtückisch, grausam oder zum Ermöglichen oder Verdecken einer anderen Straftat begangen wurde, ist ein Mord gegeben. Bei Mord kommt nur eine lebenslange Freiheitsstrafe in Betracht.

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